Das Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs ist bereits am 01. Dezember 2021 in Kraft getreten und muss bis zum 01. Juli 2024 zugunsten aller betroffenen Mieter umgesetzt sein. Seitdem gilt bis zum 30. Juni 2024 eine Übergangsfrist und zwar für alle betroffenen Mieter.
Das Nebenkostenprivileg gab bisher vor, dass der Vermieter den TV-Empfang über Kabelanschluss festlegen und den entstandenen Aufwand über die Nebenkosten auf den Mieter umlegen kann. Das heißt: Der Mieter konnte bislang nicht frei entscheiden, ob er ein TV-Signal empfangen möchte und vor allem auf welchem Weg.
Der Gesetzgeber hat diese verbraucherunfreundliche Regelung abgeschafft. Mieter können durch die Gesetzesänderung die Art des Fernsehempfangs frei wählen.